3. April 2024

Green Deal Graubünden: Neue Wege in der kantonalen Energie- und Klimapolitik

Anfang des Jahres hat die Regierung des Kantons Graubünden den Entwurf des Klimafondsgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Es regelt die Ziele und Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Graubünden und deren Finanzierung. Das Gesetz bildet somit die Grundlage für die zweite Etappe des Aktionsplans Green Deal Graubünden. Bemerkenswert ist der Vorschlag der Regierung die Massnahmen über Eigenmittel und Teilzweckbindungen von Ausschüttungen aus Mitteln der Nationalbank und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe sicher zu finanzieren.

Bereits im Oktober 2021 hat der Grosse Rat die erste Etappe des Green Deal gutgeheissen und für Fördermassnahmen einen Verpflichtungskredit von rund 67 Millionen Franken gesprochen. Mit den Mitteln des Verpflichtungskredits werden seither Massnahmen zum Klimaschutz verstärkt, wie zum Beispiel die Verdoppelung der Förderbeiträge für energetische Sanierungen, die Förderung des öffentlichen Verkehrs und Klimaschutzmassnahmen in der Landwirtschaft.

Diese Fördermassnahmen sind im neuen Klimafondsgesetz und in weiteren Gesetzen enthalten. Beispielsweise sollen wie bisher verstärkt Fördergelder in das Gebäudeprogramm und die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs fliessen. Finanziell unterstützt werden können neu etwa innovative Klimaschutzprojekte und Vorhaben zum Schliessen von Stoffkreisläufen, Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen resp. bei bestehenden Mehrfamilienhäusern, oder Photovoltaikanlagen an Gebäuden, wenn die Anlagen grösser ausgelegt werden als für den Eigenverbrauch optimiert.

Die Regierung geht davon aus, dass seitens Kanton rund eine Milliarde Franken investiert werden bis 2050. Die Finanzierung soll über einen neu geschaffenen Bündner Klimafonds sichergestellt werden. Die Finanzierung erfolgt zum Teil über Eigenmittel des Kantons. Weiter sollen Mittel aus der Ausschüttung der Nationalbank und der Beteiligung an der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eingesetzt werden. Der Zeitplan sieht vor, dass das Parlament die Vorlage ab Herbst 24 beraten wird, so dass eine Inkraftsetzung auf Anfang 2026 möglich ist. Die aeesuisse Graubünden begrüsst diese Vorlage. Sie wird sich an der Vernehmlassung beteiligen und zusätzliche Anträge einbringen.