25. Januar 2021

Graubünden: Neues Energiegesetz ab 1.1.2021

Der Kanton Graubünden hat das revidierte Energiegesetz auf 1.1.2021 eingeführt. Neben den höheren Anforderungen an Neubauten, liegen die Schwerpunkte auf der Eigenstromerzeugung und dem Heizungsersatz. Der Heizungsersatz wird nach dem MuKEn 14 Modell vorgegeben. Dieses Modell sieht vor, dass bei einem Ersatz der Heizung mindestens 10% der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Was nach wenig aussieht, entpuppt sich in der Praxis als gute Lösung für die erneuerbaren Energien mit maximaler Flexibilität für die Hauseigentümer. Denn um die Vorgaben zu erfüllen, können Standardlösungen eingesetzt werden, wie der Einsatz von thermischen Solaranlagen zur Heizungsunterstützung, Ersatz der Fenster oder Umrüstung auf Wärmepumpe, Holzheizung, usw.

Weiter ermöglicht der Kanton Graubünden ab sofort, die Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäude bei der Einkommenssteuer abzuziehen.

 

Quelle Bild: Voser Architektur GmbH

 

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